Was ist Opferhilfe ?
Wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann Opferhilfe beanspruchen. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen und umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Beratung,
- Soforthilfe und längerfristige Hilfe (z. B. medizinische, psychologische oder juristische Hilfe),
- Finanzielle Leistungen.
Nach einer Straftat im Ausland bestehen beschränkte Ansprüche.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Opferhilfe Schweiz:
Anlaufstellen
Die Opferhilfe wird von den Kantonen gemäss Bundesrecht geleistet. Anlaufstellen sind die von den Kantonen eingerichteten Beratungsstellen. Die Beratungsstelle kann frei gewählt werden:
Dokumente
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Opferhilfe nach einer Straftat in der Schweiz. Informationen für Opfer und ihre Angehörigen (PDF, 305 kB, 18.12.2012)
Bern, November 2008, Bundesamt für Justiz (Stand 1. Januar 2015)
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Merkblatt: Opferhilfe bei Straftaten im Ausland (PDF, 273 kB, 10.06.2022)
Bern, Dezember 2008, Bundesamt für Justiz (Stand April 2022)
Dossier
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Letzte Änderung 08.08.2024
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