Der Fachbereich Rechtsinformatik evaluiert und fördert im Justizbereich neue Informationstechnologien, setzt sich ein für einheitliche Normen, Standards und Informationsstrukturen, vertritt die Bundesverwaltung in den entsprechenden nationalen und internationalen Gremien, initiiert und führt Informatik- und Organisationsprojekte von nationaler Bedeutung im Registerbereich, dem elektronischen Rechtsverkehr sowie der elektronischen Publikation von Rechtsdaten.
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Letzte Änderung 07.08.2024
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